Kündigung

Der Austritt aus dem Verein ist ausschließlich zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss spätestens bis zum 1. Dezember schriftlich in der Geschäftsstelle eingehen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung. Erfolgt die Kündigung nach diesem Termin, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres.

 

 

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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.